Parkett und Laminat als Streitthema in der Mietwohnung

Häufig gibt es im Rahmen eines Umzugs bei der Wohnungsübergabe Probleme mit dem Vermieter. Viele kennen es: Schönheitskorrekturen an Bohrlöchern müssen vorgenommen werden oder Nachbesserungen an den Wänden werden erforderlich, da die Wandfarbe nicht ausreichend gedeckt hat. Häufig kann aber auch der Bodenbelag zum Streitpunkt werden, wenn Wasserschäden zu sehen sind.

Wann muss der Boden ersetzt werden?

Der Deutsche Mieterbund hat festgehalten, dass eine Erneuerung des Fußbodens, d.h. Teppich, Laminat oder Parkett, nicht in den Schönheitsreparaturen enthalten ist, die der Mieter laut Vereinbarungen des Mietvertrags regelmäßig vornehmen muss. Gleiches gilt auch für die Versiegelung des Parketts: der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Mieter sich in regelmäßigen Abständen um den Boden kümmert. Normale Abnutzungen und Gebrauchsspuren müssen demnach bei der Wohnungsübergabe vom Vermieter toleriert werden. Anders sieht es aus, wenn stärkere Schäden vorhanden sind, die zum Beispiel durch vom Mieter verursachte Wasserschäden entstanden sind. In diesem Falle muss der Mieter in den sauren Apfel beißen, Elektrowerkzeug kaufen, neues Laminat erwerben und den Boden nach Absprache mit dem Vermieter austauschen.

Mieterhöhung nach Ausbesserung des Fußbodens zulässig?

Für den Mieter sieht es allerdings bei einer Mieterhöhung schlecht aus, die der Vermieter aufgrund eines neuen und höherwertigen Fußbodens vornimmt. Im April 2011 entschied das Landgericht Berlin, dass eine Erhöhung der Miete, die eine Ausbesserung des Bodenbelags als Grund angibt, rechtens ist. Dabei muss es nicht grundsätzlich um einen qualitativ hochwertigen Laminatboden handeln, da dieser generell als hochwertiger Bodenbelag angesehen werde. Wird der Laminatboden allerdings durch den Mieter auf eigene Kosten selbst ausgebessert, darf der Vermieter dies später nicht als Rechtfertigung für eine Mieterhöhung heranziehen. Dennoch sollte man vertraglich mit dem Vermieter einige Eckdaten festhalten oder sich vorher noch einmal mit dem Mieterverein besprechen. Ist alles geregelt, kann man die Reparaturen in der Folge selbst durchführen. Um die Materialien für die Erneuerung so günstig wie möglich zu erwerben, kann man diese in einem Werkzeug Onlineshop bestellen.

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